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Verlobte,
die noch nicht verheiratet waren:
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Personalausweis
oder Reisepass |
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Beglaubigte
Abschrift vom Familienbuch der Eltern, wenn die Eltern nach dem 1.1.58
in der BRD geheiratet haben (vom Standesamt des Wohnortes der Eltern)
oder eine Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.58 geheiratet
haben (beim Standesamt Ihres Geburtsortes). Die Abstammungsurkunde wird
auf jeden Fall gebraucht, wenn einer von Ihnen nichtehelich geboren
oder adoptiert wurde. |
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Aufenthaltsbescheinigung
(vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes und eventuell des Nebenwohnsitzes)
mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit
bei Heirat mit einem Ausländer braucht der ausländische Partner
ein Ehefähigkeitszeugnis (der inneren Behörde seines Heimatstaates)
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Zusätzlich
für Verlobte, die bereits verheiratet waren: |
beglaubigte
Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe mit dem Vermerk über
die Eheauflösung (vom Standesamt des Hauptwohnsitzes, an dem der
Ehemann zum Zeitpunkt der Scheidung gemeldet war oder des letzten gemeinsamen
Wohnsitzes) |
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| Heiratsurkunde
der letzten Ehe |
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| Scheidungsurteil
mit Rechtskraftvermerk |
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Außerdem
anzugeben sind die Religionszugehörigkeit und eventuell vorhandene
Kinder. Der Standesbeamte wird Sie zudem fragen, welchen Ehenamen
Sie führen wollen.
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