Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Dezember 2003)


1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn Ablehouse im Einzelfall nicht widerspricht.

2. „Anzeigenauftrag“ im Hinblick auf nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung in einem Buch und/oder Internet.

3. Der Anzeigenvermittler ist nicht bevollmächtigt, für Ablehouse rechtlich verbindliche Erklärungen und Zusagen abzugeben oder Geld für Ablehouse in Empfang zu nehmen.

4. Ablehouse behält sich das Recht vor, Anzeigenbestellungen ganz oder teilweise (Grafik, Anzeigentext und Banner) anzunehmen oder abzulehnen. Ablehouse stützt die Annahme oder Ablehnung insbesondere auf einheitliche Grundsätze bezüglich Inhalt, Stil, Herkunft oder technische Form der Anzeige nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus darf der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht und die guten Sitten verstoßen und nicht Rechte Dritter verletzen. Eine Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5. Im Verhältnis zu Dritten ist der Auftraggeber für den Inhalt und die Form der Anzeige allein verantwortlich. Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass das verwendete Material sowie die Inhalte der Internetseiten, auf die er Besucher der Ablehouse-Seiten weiterleiten lässt (Links), keine Rechte oder Rechtsvorschriften verletzt, insbesondere dass es keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Schutzrechte oder vertragliche Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere keinen beleidigenden oder obszönen Inhalt hat. Sofern Dritte gegen die Ablehouse Ansprüche wegen derartiger Rechtsverletzungen geltend machen, stellt der Auftraggeber Ablehouse von jeder Haftung frei. Er ist auf erstes Anfordern verpflichtet, gegenüber Ablehouse Sicherheit zu leisten.

6. Der Auftraggeber ist bei der Bestellung darauf hingewiesen worden, dass die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten nicht in den Anzeigenpreisen enthalten sind. Für die Erstellung dieser Unterlagen ist allein der Auftraggeber zuständig, es sei denn, Ablehouse hat diese Verpflichtung mit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung übernommen. Ablehouse ist nicht verpflichtet, Anzeigen zu veröffentlichen, die den technischen Anforderungen nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden sind. Verschiebungen der Erscheinung aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich Ablehouse vor.

7. Sollte wegen eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, die Anzeige nicht veröffentlicht oder der Auftrag nicht weiterbearbeitet werden können, ist Ablehouse berechtigt, die weitere Erfüllung des Anzeigenauftrages abzulehnen und zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen des Auftraggebers werden nicht erstattet.

8. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von Ablehouse mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden.

9. Ablehouse wird nicht als Händler oder Vermittler zwischen Internet Usern und Kunden von Ablehouse tätig und übernimmt keine Gewähr für den Inhalt von weitergeleiteten Information in beide Richtungen.

10. Reklamationen aller Art sind unverzüglich nach Kenntnis eines Mangels durch den Auftraggeber zu erheben. Ein etwaiger Anspruch ist auf Ersatz in Form von zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde, beschränkt. Eine weitergehende Haftung wegen Nichterfüllung seitens Ablehouse ist ausgeschlossen.

11. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit ihren Auftraggebern an die Preisliste der Ablehouse zu halten. Die von Ablehouse gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

12. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.

13. Alle Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Auftragseingang fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 7% über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vereinbart. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. Ablehouse kann bei Zahlungsverzug oder bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen; gleichzeitig wird der gesamte Rechnungsbetrag, auch soweit er noch nicht fällig gewesen sein sollte, zur sofortigen Zahlung fällig. Solange dieser Gesamtbetrag nicht ausgeglichen ist, steht Ablehouse ein Zurückbehaltungsrecht zu.

14. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam. Ablehouse wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß § 33 BDSG hingewiesen wird.

15. Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Göppingen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.