|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(Stand Dezember 2003)
1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich
nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden.
Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers haben keine
Gültigkeit, auch wenn Ablehouse im Einzelfall nicht widerspricht.
2.
Anzeigenauftrag im Hinblick auf nachstehende allgemeine
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung in
einem Buch und/oder Internet.
3.
Der Anzeigenvermittler ist nicht bevollmächtigt, für
Ablehouse rechtlich verbindliche Erklärungen und Zusagen
abzugeben oder Geld für Ablehouse in Empfang zu nehmen.
4.
Ablehouse behält sich das Recht vor, Anzeigenbestellungen
ganz oder teilweise (Grafik, Anzeigentext und Banner) anzunehmen
oder abzulehnen. Ablehouse stützt die Annahme oder Ablehnung
insbesondere auf einheitliche Grundsätze bezüglich
Inhalt, Stil, Herkunft oder technische Form der Anzeige nach
eigenem Ermessen. Darüber hinaus darf der Inhalt der
Anzeige nicht gegen geltendes Recht und die guten Sitten verstoßen
und nicht Rechte Dritter verletzen. Eine Ablehnung wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
5.
Im Verhältnis zu Dritten ist der Auftraggeber für
den Inhalt und die Form der Anzeige allein verantwortlich.
Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass das verwendete
Material sowie die Inhalte der Internetseiten, auf die er
Besucher der Ablehouse-Seiten weiterleiten lässt (Links),
keine Rechte oder Rechtsvorschriften verletzt, insbesondere
dass es keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und
sonstige Schutzrechte oder vertragliche Rechte Dritter, gleich
welcher Art, verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt,
insbesondere keinen beleidigenden oder obszönen Inhalt
hat. Sofern Dritte gegen die Ablehouse Ansprüche wegen
derartiger Rechtsverletzungen geltend machen, stellt der Auftraggeber
Ablehouse von jeder Haftung frei. Er ist auf erstes Anfordern
verpflichtet, gegenüber Ablehouse Sicherheit zu leisten.
6.
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung darauf hingewiesen
worden, dass die Kosten für die Herstellung von Grafiken
sowie Anzeigentexten nicht in den Anzeigenpreisen enthalten
sind. Für die Erstellung dieser Unterlagen ist allein
der Auftraggeber zuständig, es sei denn, Ablehouse hat
diese Verpflichtung mit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung
übernommen. Ablehouse ist nicht verpflichtet, Anzeigen
zu veröffentlichen, die den technischen Anforderungen
nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden
sind. Verschiebungen der Erscheinung aus technischen oder
anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich Ablehouse
vor.
7.
Sollte wegen eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten
hat, die Anzeige nicht veröffentlicht oder der Auftrag
nicht weiterbearbeitet werden können, ist Ablehouse berechtigt,
die weitere Erfüllung des Anzeigenauftrages abzulehnen
und zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen des Auftraggebers
werden nicht erstattet.
8.
Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen
oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen.
Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. Eine
Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von Ablehouse
mit dem Wort Anzeige gekennzeichnet werden.
9.
Ablehouse wird nicht als Händler oder Vermittler zwischen
Internet Usern und Kunden von Ablehouse tätig und übernimmt
keine Gewähr für den Inhalt von weitergeleiteten
Information in beide Richtungen.
10.
Reklamationen aller Art sind unverzüglich nach Kenntnis
eines Mangels durch den Auftraggeber zu erheben. Ein etwaiger
Anspruch ist auf Ersatz in Form von zusätzlichem Anzeigenraum
in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde, beschränkt. Eine weitergehende Haftung wegen Nichterfüllung
seitens Ablehouse ist ausgeschlossen.
11.
Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich
in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit ihren
Auftraggebern an die Preisliste der Ablehouse zu halten. Die
von Ablehouse gewährte Vermittlungsgebühr darf an
den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
12.
Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen
begründete zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung
entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert
sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung
von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
13.
Alle Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Auftragseingang
fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen
in Höhe von 7% über den Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank vereinbart. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch
bleibt hiervon unberührt. Ablehouse kann bei Zahlungsverzug
oder bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers die weitere Ausführung des laufenden
Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen; gleichzeitig
wird der gesamte Rechnungsbetrag, auch soweit er noch nicht
fällig gewesen sein sollte, zur sofortigen Zahlung fällig.
Solange dieser Gesamtbetrag nicht ausgeglichen ist, steht
Ablehouse ein Zurückbehaltungsrecht zu.
14.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die übrigen
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen
wirksam. Ablehouse wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern
relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren
speichern, worauf hiermit gemäß § 33 BDSG
hingewiesen wird.
15.
Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten ist Göppingen, soweit der Auftraggeber
Vollkaufmann ist.
|