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Gütertrennung

Auch bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen getrennt, mit dem Unterschied, dass es keinen Ausgleich des Zugewinns gibt. Jeder kann über sein Vermögen frei verfügen, es verkaufen oder belasten. Güterrechtlich werden die Partner so behandelt, als wären sie nicht verheiratet.

Sie können aber auch bei der Gütertrennung gemeinschaftiches Vermögen bilden, sich also gemeinsam ein Haus kaufen oder ein Auto, sie können auch gemeinsam Schulden machen. Dann sollten auch beide als Eigentümer eingetragen werden. Übernimmt einer eine Bürgschaft, um dem anderen unter die Arme zu greifen ohne beispielsweise im Grundbuch mit eingetragen zu sein, hat er im Streitfall Schulden und sonst nichts.

Oft wird Gütertrennung unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart. Beide wollen keine Kinder, haben ein gutes Einkommen und möchten weiterhin für sich selbst aufkommen. Sollten nun aber später doch noch Kinder aus der Ehe hervorgehen, könnte die ursprüngliche Regelung "ungerecht" werden. Das könnte man durch einen Zusatz im Ehevertrag ausschließen, indem vereinbart wird, dass ab dem Zeitpunkt, wo einer zuhause die Kinder erzieht, Zugewinngemeinschaft entritt.

 


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