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Gütertrennung
Auch bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen getrennt, mit
dem Unterschied, dass es keinen Ausgleich des Zugewinns gibt. Jeder kann
über sein Vermögen frei verfügen, es verkaufen oder belasten.
Güterrechtlich werden die Partner so behandelt, als wären sie
nicht verheiratet.
Sie können aber auch bei der Gütertrennung gemeinschaftiches
Vermögen bilden, sich also gemeinsam ein Haus kaufen oder ein Auto,
sie können auch gemeinsam Schulden machen. Dann sollten auch beide
als Eigentümer eingetragen werden. Übernimmt einer eine Bürgschaft,
um dem anderen unter die Arme zu greifen ohne beispielsweise im Grundbuch
mit eingetragen zu sein, hat er im Streitfall Schulden und sonst nichts.
Oft wird Gütertrennung unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart.
Beide wollen keine Kinder, haben ein gutes Einkommen und möchten
weiterhin für sich selbst aufkommen. Sollten nun aber später
doch noch Kinder aus der Ehe hervorgehen, könnte die ursprüngliche
Regelung "ungerecht" werden. Das könnte man durch einen
Zusatz im Ehevertrag ausschließen, indem vereinbart wird, dass ab
dem Zeitpunkt, wo einer zuhause die Kinder erzieht, Zugewinngemeinschaft
entritt.
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