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Lohnsteuer
Für nichtselbständige Tätigkeit gibt es sechs Steuerklassen.
Verheiratete Lohnempfänger fallen normalerweise in die Steuerklassen
III bis V. Sind beide berufstätig, können Sie wählen: Der
besser verdienende Ehegatte wählt Steuerklasse III, der schlechter
verdienende wählt die Steuerklasse V. Wenn beide ungefähr gleich
viel verdienen, können beide Steuerklasse IV wählen.
Wenn Sie prüfen möchten, welche Steuerklasse für Sie am
vorteilhaftesten ist, dann schauen Sie in den Lohnsteuertabellen nach,
bei welcher Steuerklassenkombination am wenigsten Lohnsteuer abgezogen
wird. Wenn der Ehegatte keinen Lohn bezieht, gilt die Steuerklasse III.
Teilen Sie der Personalabteilung mit, falls sich die Steuerklasse ändert.
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