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Schenkungssteuer

Da die Schenkungssteuer unter anderem vom Grad des Verwandtschaftsverhältnisses abhängt, ergeben sich auch hier Änderungen durch die Heirat.

Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher sind die Freigrenzen, innerhalb derer geschenkt werden kann, ohne dass Steuern anfallen.

Den Ehegattenfreibetrag kann jeder Ehegatte ausnutzen, der zum Zeitpunkt der Schenkung schon oder noch mit dem Schenkenden verheiratet ist.

Persönliche Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden.

 


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