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Erbrecht

Mit der Heirat entsteht ein Ehegattenerbrecht, was bedeutet, dass die Ehegatten voneinander erben. Wenn nicht anders geregelt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die nächsten Verwandten werden auch am meisten bedacht. Ganz grob gesagt, erben die Kinder und der Ehegatte je zur Hälfte.

Zur Erbschaftssteuer läßt sich in diesem Rahmen nur sagen, dass es sich empfiehlt, vorausschauend zu planen und damit unter Umständen erhebliche Steuereinsparungen zu erreichen.

 


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