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Geschieden


Ein geschiedener Protestant kann unter Umständen ein zweites Mal kirchlich heiraten. Das liegt im Ermessen des zuständigen Pfarrers in Absprache mit dem Dekan.

Für einen Katholiken ist dies ziemlich schwierig. Seine erste Ehe müßte für nichtig erklärt werden. Etwas einfacher ist es, wenn die erste Trauung nur auf dem Standesamt oder in der evangelischen Kirche stattgefunden hat.

In beiden Fällen müssen Sie sich mit dem jeweiligen Pfarrer besprechen. Er wird Ihnen sagen können, was zu tun ist.

 


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