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Rechtlich gesehen ändern Sie mit der Heirat Ihren Personenstand/Familienstand.
So nennt sich das. Und das tun Sie folglich vor einem Standesbeamten.
Dazu muss auf jeden Fall einer der Verlobten volljährig sein und
der andere mindestens 16 Jahre alt (und braucht dann die Einwilligung
des gesetzlichen Vertreters). Sie dürfen nicht mit jemand anderem
verheiratet oder in gerader Linie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner
verwandt sein. Zudem müssen Sie geschäftsfähig sein. Geregelt ist das alles durch das Familienrecht.
Die standesamtliche Trauung muss vor der kirchlichen Trauung stattfinden.
Seit dem 1.7.98 gibt es das sogenannte Aufgebot nicht mehr, das bis dahin
öffentlich aushängen musste und Dritten die Möglichkeit
gab, Einwände gegen die Eheschließung vorzubringen. Dieses
Verfahren ist durch die Anmeldung der Eheschließung beim
Standesamt ersetzt worden.
Für die Anmeldung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen
Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Die Trauung selbst kann aber auch in einem anderen Standesamt
stattfinden. Es ist heutzutage möglich, dass ein Standesbeamter Sie
beispielsweise auf einem Schiff oder einer Burg traut.
Zur Anmeldung sollen die Partner grundsätzlich gemeinsam erscheinen
(unter besonderen Umständen ist auch eine Beitrittserklärung
des nichtanwesenden Verlobten möglich).
Sie ist frühestens 6 Monate vor der Eheschließung möglich!
Alles klar?
Wenn Sie zu einem bestimmten Termin heiraten möchten, sollten Sie sich natürlich rechtzeitig bei dem Standesamt anmelden. Besonders beliebt sind Mai, Juni, Juli. Auch der August ist besonders beliebt geworden. Wenn es notwendig ist, kann man auch von einem Tag auf den anderen heiraten (z.B. bei einer bevorstehenden Geburt).
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