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Rechtlich gesehen ändern Sie mit der Heirat Ihren Personenstand/Familienstand. So nennt sich das. Und das tun Sie folglich vor einem Standesbeamten.

Dazu muss auf jeden Fall einer der Verlobten volljährig sein und der andere mindestens 16 Jahre alt (und braucht dann die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters). Sie dürfen nicht mit jemand anderem verheiratet oder in gerader Linie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner verwandt sein. Zudem müssen Sie geschäftsfähig sein. Geregelt ist das alles durch das Familienrecht.

Die standesamtliche Trauung muss vor der kirchlichen Trauung stattfinden.

Seit dem 1.7.98 gibt es das sogenannte Aufgebot nicht mehr, das bis dahin öffentlich aushängen musste und Dritten die Möglichkeit gab, Einwände gegen die Eheschließung vorzubringen. Dieses Verfahren ist durch die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt ersetzt worden.

Für die Anmeldung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Trauung selbst kann aber auch in einem anderen Standesamt stattfinden. Es ist heutzutage möglich, dass ein Standesbeamter Sie beispielsweise auf einem Schiff oder einer Burg traut.

Zur Anmeldung sollen die Partner grundsätzlich gemeinsam erscheinen (unter besonderen Umständen ist auch eine Beitrittserklärung des nichtanwesenden Verlobten möglich).

Sie ist frühestens 6 Monate vor der Eheschließung möglich!

Alles klar?

Wenn Sie zu einem bestimmten Termin heiraten möchten, sollten Sie sich natürlich rechtzeitig bei dem Standesamt anmelden. Besonders beliebt sind Mai, Juni, Juli. Auch der August ist besonders beliebt geworden. Wenn es notwendig ist, kann man auch von einem Tag auf den anderen heiraten (z.B. bei einer bevorstehenden Geburt).

 


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