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Der Standesbeamte prüft, ob kein Ehehindernis vorliegt.
Sollten Sie vor einem Standesbeamten heiraten wollen, der nicht zuständig
ist , so stellt der zuständige Beamte eine Ermächtigung zur
Vornahme der Eheschließung aus.
Die standesamtliche Trauung findet meist vormittags statt und dauert
normalerweise nicht länger als 20 Minuten. Der Standesbeamte hält
eine kleine Traurede, die Sie etwas individueller gestalten können,
wenn Sie dem Standesbeamten ein paar persönliche Informationen geben.
Dann müssen Sie auf die entscheidende Frage nur noch mit "Ja"
antworten und damit sind Sie auch schon verheiratet.
Denn es heißt im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Die Ehe
wird dadurch geschlossen, daß die Eheschließenden vor dem
Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Eheschließenden müssen die Erklärungen persönlich
und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben".
Weiterhin heißt es: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.
Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet,
sie tragen füreinander Verantwortung."
Der Rest ist reine Formsache. Der Standesbeamte erklärt Sie zu Mann
und Frau. Auf Wunsch können Sie auch auf dem Standesamt die Ringe
tauschen. In Deutschland kommt der Ehering auf den Ringfinger der rechten
Hand. Der Standesbeamte verliest dann das Trauungsprotokoll und läßt
Sie dieses mit Ihrem gewählten Namen unterschreiben. (Derjenige,
der einen neuen Namen bekommt, könnte vorher schon ein bißchen
üben). Anschließend muss der Standesbeamte die Eheschließung
im Heiratsbuch eintragen.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, außer Sie wünschen
es ausdrücklich (wenn ja, müssen diese einen gültigen Ausweis
mitbringen).
Falls Sie die standesamtliche Trauung ins Ausland verlegen möchten,
so gilt immer das jeweilige Recht des Landes, in dem Sie heiraten wollen.
Also rechtzeitig beim jeweiligen Konsulat Informationen einholen oder
eine darauf spezialisierte Agentur (viele Reiseveranstalter haben so etwas
im Programm) beauftragen.
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