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Der Standesbeamte prüft, ob kein Ehehindernis vorliegt.

Sollten Sie vor einem Standesbeamten heiraten wollen, der nicht zuständig ist , so stellt der zuständige Beamte eine Ermächtigung zur Vornahme der Eheschließung aus.

Die standesamtliche Trauung findet meist vormittags statt und dauert normalerweise nicht länger als 20 Minuten. Der Standesbeamte hält eine kleine Traurede, die Sie etwas individueller gestalten können, wenn Sie dem Standesbeamten ein paar persönliche Informationen geben. Dann müssen Sie auf die entscheidende Frage nur noch mit "Ja" antworten und damit sind Sie auch schon verheiratet.

Denn es heißt im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Die Ehe wird dadurch geschlossen, daß die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließenden müssen die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben".

Weiterhin heißt es: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, sie tragen füreinander Verantwortung."

Der Rest ist reine Formsache. Der Standesbeamte erklärt Sie zu Mann und Frau. Auf Wunsch können Sie auch auf dem Standesamt die Ringe tauschen. In Deutschland kommt der Ehering auf den Ringfinger der rechten Hand. Der Standesbeamte verliest dann das Trauungsprotokoll und läßt Sie dieses mit Ihrem gewählten Namen unterschreiben. (Derjenige, der einen neuen Namen bekommt, könnte vorher schon ein bißchen üben). Anschließend muss der Standesbeamte die Eheschließung im Heiratsbuch eintragen.

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, außer Sie wünschen es ausdrücklich (wenn ja, müssen diese einen gültigen Ausweis mitbringen).

Falls Sie die standesamtliche Trauung ins Ausland verlegen möchten, so gilt immer das jeweilige Recht des Landes, in dem Sie heiraten wollen. Also rechtzeitig beim jeweiligen Konsulat Informationen einholen oder eine darauf spezialisierte Agentur (viele Reiseveranstalter haben so etwas im Programm) beauftragen.

 


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