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Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft hat die Idee zur Grundlage, dass zwischen
den Eheleuten nicht nur eine Lebens-, sondern auch eine Vermögensgemeinschaft
besteht. Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen, das jeder
am Anfang der Ehe hat und alles, was sie später hinzuerwerben, zum
gemeinschaftlichen Vermögen, unabhängig davon, wer wieviel dazu
beigetragen hat. Es stehen ihnen die gleichen Rechte und Pflichten zu.
Kein Ehegatte kann über die ursprünglich in seinem Besitz befindlichen
Gegenstände frei verfügen. Das gemeinsame Eigentum bezieht sich
auf alles unabhängig davon, wer beispielsweise im Grundbuch eingetragen
ist.
Keiner der beiden kann seinen Teil allein verkaufen. Was er dazukauft,
wird automatisch Gemeinschaftseigentum, unabhängig davon, wer es
bezahlt. Bei gemeinsamer Verwaltung des Vermögens haftet jeder Ehegatte
- bis auf einige Ausnahmen - persönlich für die Verbindlichkeiten
des anderen. Darin liegt auch die Gefahr der Gütergemeinschaft. So
haftet unter Umständen der eine noch nach der Beendigung der Gütergemeinschaft
für die Verbindlichkeiten, die der andere beispielsweise in seiner
Firma eingegangen ist.
Die Gütergemeinschaft bringt auch steuerliche Nachteile mit sich.
Allerdings können die Eheleute im Ehevertrag bestimmte Gegenstände
zu Alleineigentum eines Ehegatten bestimmen. Dies wird als Vorbehaltsgut
bezeichnet. Wenn die Oma des einen ihm einen Bauplatz vererbt und darin
bestimmt, dass er nur ihrem Enkel gehören soll, wird er zum Vorbehaltsgut.
Das Vorbehaltsgut kann jeder Ehegatte selbst verwalten.
Die Gütergemeinschaft wird heute kaum noch gewählt, da sie
in der Praxis nur in wenigen Fällen sinnvoll ist.
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