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Steuerliche Auswirkungen
Schön wäre es, aber leider lassen sich die Ausgaben für
Ihre Hochzeit nicht von der Steuer absetzen.
Nur die Heiratsbeihilfe, die Sie vielleicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten
haben, muss nicht versteuert werden, aber nur, wenn sie (derzeit) nicht
mehr als 358 Euro betragen hat.
Aber die Heirat hat steuerliche Auswirkungen bei der Einkommensteuer,
der Lohnsteuer, der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer.
Durch die günstigere Besteuerung nach der Splittingtabelle und der
Wahl der Steuerklasse lassen sich unter Umständen Steuern sparen.
Die hier gegebenen Informationen sind allgemeiner Natur. Was für
Ihren Fall das Vorteilhafteste ist, besprechen Sie am besten mit einem
Steuerberater.
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