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Einkommensteuer

Verheiratete können wählen, ob jeder Ehegatte einzeln oder beide Ehegatten zusammen veranlagt werden.

Gemeinsame Veranlagung
Die Einkommen beider Ehegatten werden zuerst getrennt berechnet. Dann werden Sie zusammen gezählt. Deshalb geben sie eine gemeinsame Steuererklärung ab. Das so ermittelte Einkommen wird nun nach der Splittingtabelle versteuert.

In der Regel ist die gemeinsame Veranlagung für Eheleute am günstigsten. Je unterschiedlicher die Einkommen sind, desto mehr wirkt es sich aus.

Getrennte Veranlagung
Jeder Ehegatte gibt eine eigene Steuererklärung ab, in der nur die von ihm selbst erwirtschafteten Einkünfte aufgeführt werden. Die Steuer für jeden Ehegatten wird dann nach dem Grundtarif berechnet, was nur in ganz wenigen Fällen günstiger ist.

Die Steuerminderung gilt bereits für das gesamte Jahr der Eheschließung, auch wenn die Hochzeit erst am Ende des Jahres stattgefunden hat.

 


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