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Lohnsteuer

Für nichtselbständige Tätigkeit gibt es sechs Steuerklassen. Verheiratete Lohnempfänger fallen normalerweise in die Steuerklassen III bis V. Sind beide berufstätig, können Sie wählen: Der besser verdienende Ehegatte wählt Steuerklasse III, der schlechter verdienende wählt die Steuerklasse V. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, können beide Steuerklasse IV wählen.

Wenn Sie prüfen möchten, welche Steuerklasse für Sie am vorteilhaftesten ist, dann schauen Sie in den Lohnsteuertabellen nach, bei welcher Steuerklassenkombination am wenigsten Lohnsteuer abgezogen wird. Wenn der Ehegatte keinen Lohn bezieht, gilt die Steuerklasse III. Teilen Sie der Personalabteilung mit, falls sich die Steuerklasse ändert.

 


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