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Schenkungssteuer
Da die Schenkungssteuer unter anderem vom Grad des Verwandtschaftsverhältnisses
abhängt, ergeben sich auch hier Änderungen durch die Heirat.
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher sind die
Freigrenzen, innerhalb derer geschenkt werden kann, ohne dass Steuern
anfallen.
Den Ehegattenfreibetrag kann jeder Ehegatte ausnutzen, der zum Zeitpunkt
der Schenkung schon oder noch mit dem Schenkenden verheiratet ist.
Persönliche Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre
neu in Anspruch genommen werden.
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