Die Geschichte der Ehe
Das Wort Ehe kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutete Recht, Gesetz,
ewige Ordnung. Im Duden findet man Ehe definiert als gesetzlich (u. kirchlich)
anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.
Im Brockhaus von 1951steht: durch Sitte und Gesetz anerkannte Vereinigung
zweier Personen verschiedenen Geschlechts zur dauernden Gemeinschaft aller
Lebensverhältnisse.
Seit
Menschengedenken gibt es eine Form der Lebensgemeinschaft zwischen Mann
und Frau. Ob Einehen oder Mehrehen, immer bildeten sie die Grundlage eines
Volkes oder einer Gesellschaft mit dem Zweck, Kinder zu zeugen und aufzuziehen.
Die Ehe, in welcher Form auch immer, war auch stets die Art des Zusammenlebens,
die von der ganzen Gemeinschaft anerkannt und mit Respekt behandelt wurde.
Schon bei den Naturvölkern gab es von der Gemeinschaft geregelte
Formen der Vereinigung, die der Familienbildung dienten.
Auf der Grundlage dessen, was den Lebensumständen und der Zukunft
am förderlichsten schien, entwickelten sich Bräuche und Gesetze.
Als Rom begründet werden sollte, gab es nicht genug Frauen. Also
raubten sie sich welche, nämlich die Sabinerinnen. Auch später
war die "Raubehe" eine Art und Weise, zu einer Frau zu kommen,
was übrigens die Einführung der Brautführer erklärt,
die dafür sorgen sollten, dass die Frau auch am Altar mit dem vorgesehenen
Mann ankommt.
Weit enfernt von der heutigen Überlegung, einen originellen oder
romantischen Heiratsantrag zustande zu bringen.
Sittliche Werte und religiöse Vorstellungen spielten immer eine
große Rolle.
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