Bräutigam
Gäste
Braut
Suchen:
 
Verlobung | Planung | Outfit | Feier | Verheiratet | Rechtliches | Geschenke | Trauung

Mein Hochzeitsbuch
ANBIETER
THEMEN
Kirche
Die Ehe
Romantik
Ansehen
Zivilehe
Aufklärung
Heute
Die Kirche
Gleichberechtigung
Gleich zu Gleich
Zweckheirat
Basis
Standesamt
 


Die Geschichte der Ehe

In Deutschland schuf Bismarck mit dem Reichspersonenstandsgesetz von 1875 die Zivilehe als einzig gültige Rechtsform der Eheschließung. Seither ist auch die Scheidung möglich.

Das katholische Kirchenrecht erkennt die standesamtliche Trauung nicht als ausreichend an, es macht die Gültigkeit von der nachfolgenden kirchlichen Trauung abhängig. Die Ehe gilt als Sakrament (lat.: geheiligte Sache, als ein Zeichen für die Gnade Gottes)
Auch die protestantische Kirche verlangt eine kirchliche Trauung, betrachtet diese aber nur als Einsegnung und Anerkennung der vor dem Standesamt geschlossenen Ehe. Martin Luther hingegen betrachtete die Ehe als ein weltliche Angelegenheit.

Lange Zeit war also die Wahl des Ehepartners mehr wirtschaftlicher Natur und eine wirklich einmalige Angelegenheit, einen zweiten Versuch gab es bis auf wenige Ausnahmen nicht. Kinder waren von entscheidender Bedeutung. Man hoffte doch sehr, dass die Verbindung gutgeht und viele Kinder die Zukunft sichern, allem voran der "Stammhalter".

Wenn man dies betrachtet, kann man die Bräuche und Sitten verstehen, die sich entweder darum drehen, dass man möglichst gründlich dafür sorgt, dass keine bösen Geister eine glückliche Verbindung verhindern oder für reichen Kindersegen sorgen sollten.

Weiterlesen

 


jetzt Buchen und sparen!

© 2003 Alle Rechte vorbehalten - Impressum - Anbietereintrag