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Die Geschichte der Ehe
In Deutschland schuf Bismarck mit dem Reichspersonenstandsgesetz von
1875 die Zivilehe als einzig gültige Rechtsform der Eheschließung.
Seither ist auch die Scheidung möglich.
Das katholische Kirchenrecht erkennt die standesamtliche Trauung nicht
als ausreichend an, es macht die Gültigkeit von der nachfolgenden
kirchlichen Trauung abhängig. Die Ehe gilt als Sakrament (lat.: geheiligte
Sache, als ein Zeichen für die Gnade Gottes)
Auch die protestantische Kirche verlangt eine kirchliche Trauung, betrachtet
diese aber nur als Einsegnung und Anerkennung der vor dem Standesamt geschlossenen
Ehe. Martin Luther hingegen betrachtete die Ehe als ein weltliche Angelegenheit.
Lange Zeit war also die Wahl des Ehepartners mehr wirtschaftlicher Natur
und eine wirklich einmalige Angelegenheit, einen zweiten Versuch gab es
bis auf wenige Ausnahmen nicht. Kinder waren von entscheidender Bedeutung.
Man hoffte doch sehr, dass die Verbindung gutgeht und viele Kinder die
Zukunft sichern, allem voran der "Stammhalter".
Wenn man dies betrachtet, kann man die Bräuche und Sitten verstehen,
die sich entweder darum drehen, dass man möglichst gründlich
dafür sorgt, dass keine bösen Geister eine glückliche Verbindung
verhindern oder für reichen Kindersegen sorgen sollten.
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