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Geschieden
Ein geschiedener Protestant kann unter Umständen ein zweites Mal
kirchlich heiraten. Das liegt im Ermessen des zuständigen Pfarrers
in Absprache mit dem Dekan.
Für einen Katholiken ist dies ziemlich schwierig. Seine erste Ehe
müßte für nichtig erklärt werden. Etwas einfacher
ist es, wenn die erste Trauung nur auf dem Standesamt oder in der evangelischen
Kirche stattgefunden hat.
In beiden Fällen müssen Sie sich mit dem jeweiligen Pfarrer
besprechen. Er wird Ihnen sagen können, was zu tun ist.
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