|
Welchen Ehenamen kann man führen?
Mit der Eheschließung soll ein gemeinsamer Nachname, der sogenannte
Ehename bestimmt werden, muss aber nicht.
Seit dem 1.4.94 gilt das geschlechtsneutrale Namensrecht als Ergebnis
der in den 80er Jahren begonnen Diskussionen um den Familiennamen. Seither
kann der Geburtsname bei der Heirat behalten werden. Innerhalb von fünf
Jahren können Sie sich auch noch für einen Ehename entscheiden.
Dieser ist dann unwiderruflich. Mit der Entscheidung, ob Sie einen Begleitnamen
führen möchten, können Sie sich auch noch bis nach der
Trauung Zeit lassen. Welchen Namen bzw. welche Namen Sie führen möchten,
muss immer gegenüber einem Standesbeamten erklärt werden. Sie
können konkret unter den folgenden Möglichkeiten wählen:
Ina Grün, geb. Stein und Fritz Blau wollen heiraten:
- Beide Partner können ihren zur Zeit der Eheschließung
geführten Namen beibehalten, auch wenn der Name aus erster Ehe
stammt.
also: Ina Grün + Fritz Blau
Neuerdings kann auch der Name aus erster Ehe als Ehename gewählt
werden, d. h. der jetzige Partner kann diesen Namen auch annehmen.
also Ina + Fritz Grün
- Sie können den Geburtsnamen der Frau oder des Mannes als Ehename
wählen, auch wenn bisher der Name aus einer früheren Ehe geführt
wurde. Jeder kann auch seinen Geburtsnamen führen. Also:
- Ina + Fritz Stein oder
- Ina + Fritz Blau oder
- Ina Stein + Fritz Blau
- Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann seinen
Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten
Namen voranstellen oder anfügen. Handelt es sich dabei um einen
Doppelnamen, kann er nur einen davon zufügen. Einen Namen aus erster
Ehe, den man schon vorher abgelegt hatte, kann man nicht mehr führen.
Also: Wenn Blau der Ehename wird, kann Ina heißen:
- Ina Blau-Grün oder
- Ina Grün-Blau oder
- Ina Stein-Blau oder
- Ina Blau-Stein.Fritz heißt dann Fritz Blau.
Wenn Stein der Familienname wird, kann Fritz heißen:
- Fritz Blau-Stein oder
- Fritz Stein-Blau. Ina heißt dann Ina Stein.
Und wie heißen dann die Kinder?
- Wenn die Eltern einen Ehenamen führen, wird der Ehename zum Familiennamen
ihrer Kinder. Das geht automatisch, ein Bestimmungsrecht der Eltern
gibt es nicht.
- Wenn jeder der Eltern seinen Namen behalten hat, können die
Kinder nur nach dem Vater oder der Mutter heißen. Diese Erklärung
der Eltern ist unwiderruflich und gilt auch für alle weiteren Kinder.
Ein Doppelnamen ist nicht möglich.
- Können sich die Eltern nicht auf einen Nachnamen für Ihr
Kind entscheiden, dann entscheidet an ihrer Stelle das Vormundschaftsgericht.
|